Unterlagen für Ihre
Immobilie online anfordern
Ihre
Vorteile
Einfacher Assistent
In nur wenigen Schritten, leiten wir Sie zu den fertigen Anträgen
Kontaktlos zur Behörde
Sparen Sie sich die einzelne Kontaktaufnahme mit den unterschiedlichen Behörden
Datenschutz
Datenschutz nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Auch für Firmenkunden
Auch als Firmenkunde, profitieren Sie von unserem Service
Kein Weg zur Post
Wir versenden die Anträge für Sie an die zuständigen Behörden
Kein Drucker notwendig
Sie können bei uns alles online ausfüllen. Wir übernehmen den Versand für Sie
Mit unserem Service sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern, welche Behörden für die Beantragung zuständig sind oder welche Formulare erforderlich sind.
Gerade wenn Sie mehrere Immobilien verwalten, eine geerbt haben oder eine neue kaufen möchten, kann es schnell undurchsichtig werden, wo und wie Sie die Anträge stellen müssen.
Unser Service ermöglicht es Ihnen, mehrere unterschiedliche Dokumente für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück in nur einem Schritt zu beantragen – und das ganz bequem, kontaktlos und ohne einen Gang zur Behörde. Kein Drucker, kein Weg zur Post – alles erledigen wir für Sie!
Ihr Vorteil: Sie müssen uns lediglich die Daten zu Ihrer Immobilie und Ihre persönlichen Informationen zur Verfügung stellen. Den Rest übernehmen wir, sodass die Anträge sicher und direkt an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
Die meisten behördlichen Dokumente zu Immobilien/Grundstücken beinhalten personenbezogene Daten, z.B. zum Eigentümer, weshalb die Verzeichnisse nicht öffentlich zugänglich sind.
Nachfolgend sind die jeweiligen Dokumente gelistet, mit den Bedingungen, wer die Dokumente u.a. anfordern darf:
Grundbuchauszug:
- Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
- Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
- Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
- Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
- Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Liegenschaftskarte (bzw. Flurkarte / Katasterkarte):
Allgemeine Informationen aus dem Liegenschaftskataster sind für jeden Bürger zugänglich.
Wenn Sie jedoch auf der Karte einen Eigentümernachweis wünschen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen:
- Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
- Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
- Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
- Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
- Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Kopie der Teilungserklärung:
- Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
- Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
- Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
- Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
- Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Altlastenauskunft:
Allgemeine Informationen aus dem Altlastenkataster sind für jeden Bürger zugänglich.
Baulastenverzeichnis:
- Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
- Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
- Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
- Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
- Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Bebauungsplan:
Allgemeine Informationen aus dem Bebauungsplan sind für jeden Bürger zugänglich.
Erschließungsbescheinigung:
- Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks/der Immobile
- Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (auch Gläubiger)
- Personen, die ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben
- Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person. z.B. Eigentümer, besitzen
- Personen, die ein Kaufinteresse, mit z.B. einem Entwurf des Kaufvertrages, nachweisen können
Daten eingeben: Zuerst füllen Sie unser Online-Formular aus, in dem Sie alle relevanten Informationen zu Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück angeben. Zudem wählen Sie die gewünschten Dokumente aus und tragen Ihre persönlichen Daten wie z.B. Ihre Anschrift ein.
Antragserstellung: Nachdem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, erstellen wir die notwendigen Anträge und leiten diese an die zuständigen Behörden weiter.
Bearbeitung durch die Behörde: Die Behörde prüft die Anträge, erstellt die angeforderten Dokumente und sendet diese anschließend direkt per Post oder E-Mail an Sie.
So einfach und schnell erhalten Sie alle Dokumente, die Sie benötigen!
Unser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente rund um Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück schnell, bequem und stressfrei online zu beantragen. Statt bei unterschiedlichen Behörden einzeln recherchieren und beantragen zu müssen, erledigen Sie bei uns alles in einem Schritt. Wir übernehmen die Erstellung und Versendung Ihrer Anträge an die zuständigen Behörden – Sie sparen Zeit und vermeiden Aufwand.
Unsere Servicegebühren
Für diesen Komfort berechnen wir eine Servicegebühr. Die genaue Höhe hängt von der Art der beantragten Dokumente ab und wird Ihnen während des Bestellprozesses klar ausgewiesen.
Unsere Servicegebühren sind Angebotspreise und umfassen:
- Die Nutzung unseres benutzerfreundlichen Antragsassistenten, mit dem Sie Ihre Anträge in wenigen Minuten erstellen und versenden können.
- Ein themenverwandtes eBook aus unserer beliebten „Wissen Kompakt“-Reihe.
Zusätzliche Behördengebühren
Bitte beachten Sie, dass die zuständigen Behörden für die Ausstellung der Dokumente zusätzliche Gebühren erheben. Diese variieren je nach Art des Dokuments, dem erforderlichen Aufwand und der jeweiligen regionalen Gebührenordnung. Die Gebühren der Behörden können vor Auftragserteilung in der genauen Höhe nicht von uns bestimmt werden und sind daher nicht in unseren Servicegebühren enthalten.
Hinweis: Selbstbeantragung möglich
Selbstverständlich können Sie die benötigten Dokumente auch direkt bei den zuständigen Behörden kostenfrei beantragen. Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Ämtern vor Ort oder auf deren offiziellen Websites.
Ihre eingegeben Daten werden erst nach Ihrer Bestellung bei uns im System gespeichert.
Die Daten werden dann von uns ausschließlich zur Erfüllung unseres Services verwendet: Erstellung der Anträge und Versendung an die Behörde
Nach Ablauf von 90 Tagen werden Ihre Daten, bis auf die handels- und steuerrechtlichen relevanten Daten, automatisch gelöscht. Selbstverständlich können sie auch vor Ablauf der 90 Tage einen Löschanfrage stellen.
Im Falle eines Abbruchs eines Auftrages wird Ihre Bestellung nach 7 Tagen automatisch storniert und Ihre Daten gelöscht.
In der Auftragsbestätigung finden Sie einen Link, über dessen Sie direkt nach der Bestellung die Löschung Ihrer Daten veranlassen können.
Auch über das Support-Formular, können Sie die Löschung Ihrer Daten unkompliziert vornehmen: https://blackforest-verlag.de/support
Sobald wir die Löschung in Ihrem Auftrag ausgeführt haben, erhalten Sie von uns ein Löschprotokoll per E-Mail.
Erstellung der Anträge: Nachdem wir Ihre Bestellung erhalten haben, erstellen wir die Anträge für Ihre ausgewählten Dokumente und verenden diese normalerweise innerhalb weniger Minuten an die zuständigen Behörden.
Bearbeitungszeit der Behörden: Die Bearbeitung durch die Behörden dauert in der Regel zwischen 3 und 7 Werktagen. In Ausnahmefällen, wie bei hohem Anfrageaufkommen oder Ferien, kann sich die Bearbeitungszeit jedoch verlängern.
Dokumente erhalten: Sobald die Behörde die Dokumente erstellt hat, sendet sie diese direkt an Sie – entweder per Post oder in einigen Fällen auch per E-Mail.
Die gesamte Dauer bis zum Erhalt Ihrer Dokumente beträgt somit in der Regel zwischen 3 und 10 Werktagen.
Der Sendebericht bestätigt, dass wir Ihre Anträge für die gewählten Dokumente erfolgreich an die zuständige Behörde übermittelt haben. Damit können Sie beispielsweise bei einer Bank nachweisen, dass Sie das entsprechende Dokument beantragt haben.
Wichtig: Der Sendebericht zeigt nur den Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung der Anträge. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Dokumente noch nicht an Sie versendet oder zugestellt.
In der Regel werden die Anträge nach Erhalt innerhalb von 3 bis 7 Werktagen von der Behörde bearbeitet und die Dokumente an Sie entweder per Post oder, in einigen Fällen, per E-Mail versendet.
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